Beschluss Nr. B619/80 im Verfassungsgerichtshof, 13. Dezember 1982

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Art144 Abs1 B-VG; Personsdurchsuchung als Teil einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung; keine Zuständigkeit des VfGH

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. B619/80 im Verfassungsgerichtshof, 13. Dezember 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.1982

Geschäftszahl

B619/80

Sammlungsnummer

9585

Leitsatz

Art144 Abs1 B-VG; Personsdurchsuchung als Teil einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung; keine Zuständigkeit des VfGH

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen