Erkenntnis Nr. B190/82 im Verfassungsgerichtshof, 29. November 1982

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Vereinsgesetz 1951; rechtswidrige Untersagung der beabsichtigten Bildung des Vereines "Verband der Kraftfahrzeugversicherten"

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Auszug


Erkenntnis Nr. B190/82 im Verfassungsgerichtshof, 29. November 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1982

Geschäftszahl

B190/82

Sammlungsnummer

9566

Leitsatz

Vereinsgesetz 1951; rechtswidrige Untersagung der beabsichtigten Bildung des Vereines "Verband der Kraftfahrzeugversicherten"

Spruch

Der Bescheid wird aufgehoben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. a) Die Beschwerdeführer haben am 28. August 1981 bei der Sicherheitsdirektion für Wien die beabsichtigte Bildung eines Vereines mit dem Namen "Verband der Kraftfahrzeugversicherten" mit dem Sitz in Wien angezeigt.

§1 der vorgelegten Statuten umschreibt den Vereinszweck wie folgt:

"(1) Der Verein bezweckt, seinen Mitgliedern die Behebung und erleichterte Abwicklung v...

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