Erkenntnis Nr. B466/77,V46/77 im Verfassungsgerichtshof, 29. September 1982

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Zusammenfassung


Die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte ist durch die Abweisung der Berufung gegen einen Bescheid anstelle einer Zurückweisung ausgeschlossen (vgl. zur einfachgesetzlichen Rechtslage VwSlg. 3136 A/1953, 7537 A/1969; VwGH 6. 7. 1979 Z 964/79, ZfVB 1980/4/1264)

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Auszug


Erkenntnis Nr. B466/77,V46/77 im Verfassungsgerichtshof, 29. September 1982

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