Erkenntnis Nr. V5/82 im Verfassungsgerichtshof, 29. Juni 1982
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Zusammenfassung
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 2. April 1948, BGBl. 63/1948, betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßnahmen; keine gesetzliche Deckung der §§2 und 3 in §28 Epidemiegesetz
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Auszug
Erkenntnis Nr. V5/82 im Verfassungsgerichtshof, 29. Juni 1982
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum29.06.1982GeschäftszahlV5/82Sammlungsnummer9460LeitsatzVerordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 2. April 1948, BGBl. 63/1948, betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden VorsichtsmaÃnahmen; keine gesetzliche Deckung der §§2 und 3 in §28 EpidemiegesetzSpruchDie §§2 und 3 der Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 2. April 1948, BGBl. 63/1948, betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden VorsichtsmaÃnahmen werden als gesetzwidrig aufgehoben.Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1983 in Kraft.Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1. ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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