Erkenntnis Nr. B234/79 im Verfassungsgerichtshof, 28. Juni 1982

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Zusammenfassung


EStG 1972; keine Bedenken gegen §99 Abs1 Z1; keine denkunmögliche Anwendung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B234/79 im Verfassungsgerichtshof, 28. Juni 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1982

Geschäftszahl

B234/79

Sammlungsnummer

9453

Leitsatz

EStG 1972; keine Bedenken gegen §99 Abs1 Z1; keine denkunmögliche Anwen...

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