Erkenntnis Nr. B484/77 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1982

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


EStG 1972; keine Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung des §34 Abs3 zweiter Satz; Nichtanerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes als Werbungskosten - keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung des §16

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B484/77 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1982

Geschäftszahl

B484/77

Sammlungsnummer

9450

Leitsatz

EStG 1972; keine Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung des §34 Abs3 zweiter Satz; Nichtanerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes als Werbungskosten - keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung des §16

VerfGG 1953; Kostenzuspruch gemäß §88 für Kosten ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen