Erkenntnis Nr. B631/80 im Verfassungsgerichtshof, 14. Juni 1982

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


EStG 1972; keine Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung einiger Worte in §34 Abs3 letzter Satz; keine denkunmögliche Anwendung des §34 und somit keine Gleichheitsverletzung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B631/80 im Verfassungsgerichtshof, 14. Juni 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1982

Geschäftszahl

B631/80

Sammlungsnummer

9414

Leitsatz

EStG 1972; keine Rechtsverletzung ...

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