Erkenntnis Nr. B73/79 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1982
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Zusammenfassung
Grunderwerbsteuergesetz; keine Bedenken gegen §4 Abs1 Z3; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Anwendung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B73/79 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1982
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum12.06.1982GeschäftszahlB73/79Sammlungsnummer9398LeitsatzGrunderwerbsteuergesetz; keine Bedenken gegen §4 Abs1 Z3; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche AnwendungSpruchDie Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1.a) Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vo...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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