Erkenntnis Nr. B73/79 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1982

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Zusammenfassung


Grunderwerbsteuergesetz; keine Bedenken gegen §4 Abs1 Z3; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Anwendung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B73/79 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1982

Geschäftszahl

B73/79

Sammlungsnummer

9398

Leitsatz

Grunderwerbsteuergesetz; keine Bedenken gegen §4 Abs1 Z3; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Anwendung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1.a) Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vo...

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