Erkenntnis Nr. B236/81,B237/81,B238/81 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1982

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Zusammenfassung


Art144 Abs1 B-VG; eine gerichtlichen Anordnungen entsprechende Amtshandlung von Verwaltungsorganen kein Verwaltungsakt iS dieser Bestimmung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B236/81,B237/81,B238/81 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1982

Geschäftszahl

B236/81,B237/81,B238/81

Sammlungsnummer

9388

Leitsatz

Art144 Abs1 B-VG; eine gerichtlichen Anordnungen entsprechende Amtshandlung von Verwaltungsorganen kein Verwaltungsakt iS dieser Bestimmung

Finanzstrafgesetz; keine Bedenken gegen §89; eine Beschlagnahmeanordnung nach §89 Abs1 hat in Bescheidform zu ergehen; keine gesetzliche Grundlage für die bekämpfte Beschlagnahme

Abgabenexekutionsordnung; die Frage der Rechtmäßigkeit der Durchführung einer finanzbehördlichen Pfändung ist in einem Verwaltungsverfahren auszutragen

Spruch

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die in der Nacht zum 21. Dezember 1980 in Räumen der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH von Organen des Finanzamtes Neunkirchen durchgeführte Beschlagnahme der Sparbücher mit den Konto-Nummern ... der...

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