Erkenntnis Nr. B230/81 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1982

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Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter; keine Bedenken gegen §55d; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Gleichheitsverletzung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B230/81 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1982

Geschäftszahl

B230/81

Sammlungsnummer

9387

Leitsatz

Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter; keine Bedenken gegen §55d; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Gleichheitsverletzung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1. Mit Erk. des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer fü...

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