Erkenntnis Nr. B558/80 im Verfassungsgerichtshof, 17. März 1982

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Zusammenfassung


Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gesetzmäßige Festnehmung nach §35 litc VStG 1950; ungewöhnlich lange, aber noch in §36 Abs1 VStG 1950 gedeckte Anhaltung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B558/80 im Verfassungsgerichtshof, 17. März 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1982

Geschäftszahl

B558/80

Sammlungsnummer

9368

Leitsatz

Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gesetzmäßige Festnehmung nach §35 litc VStG 1950; ungewöhnlich lange, aber noch in §36 Abs1 VStG 1950 gedeckte Anhaltung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, am 6. November 1980 zur Post gegebenen Beschwerde wird im wesentlichen folgendes vorgebracht:

Der Beschwerdeführer habe am 24. September 1980 gegen 22,30 Uhr in Wien 22, Eipeldauerstraße ein Taxi ...

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