Erkenntnis Nr. B558/80 im Verfassungsgerichtshof, 17. März 1982
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Zusammenfassung
Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gesetzmäßige Festnehmung nach §35 litc VStG 1950; ungewöhnlich lange, aber noch in §36 Abs1 VStG 1950 gedeckte Anhaltung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B558/80 im Verfassungsgerichtshof, 17. März 1982
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum17.03.1982GeschäftszahlB558/80Sammlungsnummer9368LeitsatzGesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gesetzmäßige Festnehmung nach §35 litc VStG 1950; ungewöhnlich lange, aber noch in §36 Abs1 VStG 1950 gedeckte AnhaltungSpruchDie Beschwerde wird abgewiesen.Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, am 6. November 1980 zur Post gegebenen Beschwerde wird im wesentlichen folgendes vorgebracht:Der Beschwerdeführer habe am 24. September 1980 gegen 22,30 Uhr in Wien 22, Eipeldauerstraße ein Taxi ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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