Erkenntnis Nr. G25/81,G75/81 im Verfassungsgerichtshof, 12. März 1982

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FSVG; keine Aufhebung des §8 als verfassungswidrig

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Auszug


Erkenntnis Nr. G25/81,G75/81 im Verfassungsgerichtshof, 12. März 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1982

Geschäftszahl

G25/81,G75/81

Sammlungsnummer

9365

Leitsatz

FSVG; keine Aufhebung des §8 als verfassungswidrig

Spruch

Die Worte "Die Pflichtversicherten und" in §8 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG), BGBl. 624/1978, werden nicht als verfassungswidrig aufgehoben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1.a) Beim VfGH sind zu B539/79 und B549/80 Beschwerden gegen Bescheide des Landeshauptmannes von OÖ, zu B124 - 149, 268, 293 und 344 - 367/80 Beschwerden gegen Bescheide des Landeshauptmannes von Sbg., zu B472/80 eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Bgld., zu B51/81 eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Ktn. und zu B369/81 eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien anhängig, mit denen diese Einsprüche gegen die bescheidmäßige Vorschreibung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft abgewiesen hatten.

b) Die Beschwerdeführerin zu B539/79 und B549/80 ist persönlich haftende Gesellschafterin einer Gesellschaft, die eine Apotheke betreibt und unterliegt als Mitglied der Österreich...

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