Erkenntnis Nr. B101/81 im Verfassungsgerichtshof, 16. Dezember 1981

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Zusammenfassung


Finanzstrafgesetz; §89 Abs1 keine gesetzliche Grundlage für eine - nicht bescheidmäßig verfügte, als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilende - Beschlagnahme; Verletzung des Eigentumsrechtes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B101/81 im Verfassungsgerichtshof, 16. Dezember 1981

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1981

Geschäftszahl

B101/81

Sammlungsnummer

9308

Leitsatz

Finanzstrafgesetz; §89 Abs1 keine gesetzliche Grundlage für eine - nicht bescheidmäßig verfügte, als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilende - Beschlagnahme; Verletzung des Eigentumsrechtes

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die am 27. Jänner 1981 in 5020 ...

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