Erkenntnis Nr. B86/79 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1981
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Zusammenfassung
Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; rechtswidrige Festnahme nach §35 VStG
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Auszug
Erkenntnis Nr. B86/79 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1981
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.11.1981GeschäftszahlB86/79Sammlungsnummer9266LeitsatzGesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; rechtswidrige Festnahme nach §35 VStGSpruchDer Beschwerdeführer ist durch seine am 4. Februar 1979 gegen 3.10 Uhr in Sellrain (Tirol) durch Organe der Bundesgendarmerie erfolgte Festnahme und die nachfolgende Anhaltung im Gendarmeriepostenkommando Kematen bis 3.25 Uhr im verfassungsgesetzlich gewährleist...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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