Erkenntnis Nr. B86/79 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1981

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Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; rechtswidrige Festnahme nach §35 VStG

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Auszug


Erkenntnis Nr. B86/79 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1981

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1981

Geschäftszahl

B86/79

Sammlungsnummer

9266

Leitsatz

Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; rechtswidrige Festnahme nach §35 VStG

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch seine am 4. Februar 1979 gegen 3.10 Uhr in Sellrain (Tirol) durch Organe der Bundesgendarmerie erfolgte Festnahme und die nachfolgende Anhaltung im Gendarmeriepostenkommando Kematen bis 3.25 Uhr im verfassungsgesetzlich gewährleist...

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