Erkenntnis Nr. B275/78 im Verfassungsgerichtshof, 17. Oktober 1981

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Nö. Jagdgesetz 1974; keine Bedenken gegen §39; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Gesetzeshandhabung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B275/78 im Verfassungsgerichtshof, 17. Oktober 1981

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1981

Geschäftszahl

B275/78

Sammlungsnummer

9248

Leitsatz

Nö. Jagdgesetz 1974; keine Bedenken gegen §39; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Gesetzeshandhabung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1. Die Nö. Landesregierung wies mit dem Bescheid vom 23. März 1978, Z VI/4-676/1-1977, die Berufung des F. G., des A. E. und der L. E. - sämtliche Grundeigentümer im Genossenschaf...

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