Erkenntnis Nr. B184/80 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 1981

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Zusammenfassung


Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; unvertretbare Annahme eines Festnehmungsgrundes nach §35 VStG 1950; kein ungestümes Benehmen iS des ArtIX Abs1 Z2 EGVG 1950

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Auszug


Erkenntnis Nr. B184/80 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 1981

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.1981

Geschäftszahl

B184/80

Sammlungsnummer

9229

Leitsatz

Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; unvertretbare Annahme eines Festnehmungsgrundes nach §35 VStG 1950; kein ungestümes Benehmen iS des ArtIX Abs1 Z2 EGVG 1950

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist dadurch, daß sie am 15. März 1980 nachmittags in Laxenburg nächst dem Haus Leopold-Figl-Straße 5 festgenommen und sodann etwa eine Stunde lang im Gendarmeriepostenkommando Laxenb...

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