Erkenntnis Nr. V4/81 im Verfassungsgerichtshof, 17. Juni 1981

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Zusammenfassung


Wahlordnung für die Durchführung der Wahlen der Kammerorgane der Kammer der Wirtschaftstreuhänder; §26 Abs6 und 7 gesetzwidrig; die Einräumung eines Instanzenzuges von einer Selbstverwaltungseinrichtung an eine staatliche Behörde bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung

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Auszug


Erkenntnis Nr. V4/81 im Verfassungsgerichtshof, 17. Juni 1981

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1981

Geschäftszahl

V4/81

Sammlungsnummer

9146

Leitsatz

Wahlordnung für die Durchführung der Wahlen der Kammerorgane der Kammer der Wirtschaftstreuhänder; §26 Abs6 und 7 gesetzwidrig; die Einräumung eines Instanzenzuges von einer Selbstverwaltungseinrichtung an eine staatliche Behörde bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung

Spruch

1. Abs6 und 7 des §26 der Wahlordnung für die Durchführung der Wahlen der Kammerorgane der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, beschlossen in der Sitzung des Kammertages der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 21. März 1959, genehmigt vom ...

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