Erkenntnis Nr. V4/81 im Verfassungsgerichtshof, 17. Juni 1981
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Wahlordnung für die Durchführung der Wahlen der Kammerorgane der Kammer der Wirtschaftstreuhänder; §26 Abs6 und 7 gesetzwidrig; die Einräumung eines Instanzenzuges von einer Selbstverwaltungseinrichtung an eine staatliche Behörde bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. V4/81 im Verfassungsgerichtshof, 17. Juni 1981
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum17.06.1981GeschäftszahlV4/81Sammlungsnummer9146LeitsatzWahlordnung für die Durchführung der Wahlen der Kammerorgane der Kammer der Wirtschaftstreuhänder; §26 Abs6 und 7 gesetzwidrig; die Einräumung eines Instanzenzuges von einer Selbstverwaltungseinrichtung an eine staatliche Behörde bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen RegelungSpruch1. Abs6 und 7 des §26 der Wahlordnung für die Durchführung der Wahlen der Kammerorgane der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, beschlossen in der Sitzung des Kammertages der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 21. März 1959, genehmigt vom ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
PROGRAMM abgeschlossen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Arabische... | Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 21 Jänner 1974 mit der die Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtve... | verordnung des bundesministers für gesundheit und umweltschutz vom 26 oktober 1973 betreffend die ausbildung u... | Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21 Feber 1973 betreffend den Geltungsbereich des Übereink... | Sentencia de Raad van State June 29 1998 | Sentencia de Raad van State December 17 1998 | Verordnung vom 25 November 2003 über den Taxpunktwert des Tarifs der Leistungen... | konkordat der kantone der nordwest- und innerschweiz über den vollzug von strafen und massnahmen.