Erkenntnis Nr. B634/78 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1981

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Zusammenfassung


Tir. landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1969; keine denkunmögliche Auslegung des §1 Abs2 iVm §2 Z4 litc; keine Verletzung der Rechte auf Aufenthaltsfreiheit, Erwerbsausübungsfreiheit und Berufswahlfreiheit; keine Gleichheitsverletzung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B634/78 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1981

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1981

Geschäftszahl

B634/78

Sammlungsnummer

9123

Leitsatz

Tir. landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1969; keine denkunmögliche Auslegung des §1 Abs2 iVm §2 Z4 litc; keine Verletzung der Rechte auf Aufenthaltsfreiheit, Erwerbsausübungsfreiheit und Berufswahlfreiheit; keine Gleichheitsverletzung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1. Der Beschwerdeführer ist Finanzbeamter.

Er erwarb mit Kaufvertrag vom 19. April 1973 folgende Liegenschaften in der KG I.:

EZ 184 II, bestehend aus Bp. 408 und den Gpn. 560, 3832, 3833, 3834 und 3852, sowie EZ 893 II, bestehend aus Gp. 601. Als Kaufpreis für die zusammen ungefähr 12.000 Quadratmeter großen Grundstücke wurde der Betra...

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