Erkenntnis Nr. B251/77 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1981

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Zusammenfassung


Bodenseefischereigesetz; keine Bedenken gegen §8 Abs1 lite im Hinblick auf das Gleichheitsgebot; das Haldenpatent und das Hochseepatent sind höchstpersönliche und unübertragbare Rechte;

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Auszug


Erkenntnis Nr. B251/77 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1981

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1981

Geschäftszahl

B251/77

Sammlungsnummer

9118

Leitsatz

Bodenseefischereigesetz; keine Bedenken gegen §8 Abs1 lite im Hinblick auf das Gleichheitsgebot; das Haldenpatent und das Hochseepatent sind höchstpersönliche und unübertragbare Rechte;

StGG Art6; der Gebrauch der Liegenschaft ist nicht Gegenstand dieses Grundrechtes

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1. Der Beschwerdeführer behauptet, er allein besitze das Fischereirecht auf dem Bodensee auf der GP 1/1 KG R. und auf der GP 737/1 KG...

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