Erkenntnis Nr. B670/81 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1981

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Zusammenfassung


Grazer Dienst- und Gehaltsordnung 1956; keine Bedenken gegen §94 Abs1; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Gleichheitsverletzung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B670/81 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1981

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1981

Geschäftszahl

B670/81

Sammlungsnummer

9116

Leitsatz

Grazer Dienst- und Gehaltsordnung 1956; keine Bedenken gegen §94 Abs1; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Gleichheitsverletzung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1. Mit Erk. der Disziplinarkommission für die Beamten der Landeshauptstadt Graz (Senat A) vom 6. Mai 1980, Z DK 1/3-1980, wurde der TAR Ing. G.L. eines Dienstvergehens nach §78 de...

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