Erkenntnis Nr. B247/79 im Verfassungsgerichtshof, 16. März 1981

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Zusammenfassung


Tir. Grundverkehrsgesetz 1970; keine denkunmögliche Anwendung des §6 Abs1 litc; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung der Liegenschaftserwerbsfreiheit; keine Willkür

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Auszug


Erkenntnis Nr. B247/79 im Verfassungsgerichtshof, 16. März 1981

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1981

Geschäftszahl

B247/79

Sammlungsnummer

9070

Leitsatz

Tir. Grundverkehrsgesetz 1970; keine denkunmögliche Anwendung des §6 Abs1 litc; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung der Liegenschaftserwerbsfreiheit; keine Willkür

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1. Der Beschwerdeführer übertrug mit Übergabsvertrag vom 29. März 1978 das Eigentum an der Gp. 196 W., R.-gasse 2, zugehörig zur EZ 146 II KG L., sowie an den Über...

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