Erkenntnis Nr. B399/80 im Verfassungsgerichtshof, 10. März 1981

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Zusammenfassung


Vereinsgesetz 1951; rechtswidrige Untersagung der beabsichtigten Bildung des Vereines "Zentrum für Unternehmensförderung mit Datenerfassung und Auswertung - UDAZENT"

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Auszug


Erkenntnis Nr. B399/80 im Verfassungsgerichtshof, 10. März 1981

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1981

Geschäftszahl

B399/80

Sammlungsnummer

9052

Leitsatz

Vereinsgesetz 1951; rechtswidrige Untersagung der beabsichtigten Bildung des Vereines "Zentrum für Unternehmensförderung mit Datenerfassung und Auswertung - UDAZENT"

Spruch

Der Bescheid wird aufgehoben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1.a) Die beschwerdeführende Gesellschaft - eine Kommanditgesellschaft - hat am 17. Jänner 1980 bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Ktn. die beabsichtigte Bildung eines Vereines mit dem Namen "Zentrum für Unternehmensförderung mit Datenerfassung...

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