Erkenntnis Nr. B134/78 im Verfassungsgerichtshof, 4. März 1981

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Zusammenfassung


Gebührengesetz 1957; keine Bedenken gegen §14 TP13 Abs1; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung; kein Entzug des gesetzlichen Richters

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Auszug


Erkenntnis Nr. B134/78 im Verfassungsgerichtshof, 4. März 1981

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.1981

Geschäftszahl

B134/78

Sammlungsnummer

9035

Leitsatz

Gebührengesetz 1957; keine Bedenken gegen §14 TP13 Abs1; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung; kein Entzug des gesetzlichen Richters

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1. Eine finanzbehördliche Einsicht in den Strafakt AZ 10 Vr 505/74 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt e...

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