Erkenntnis Nr. B190/78 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1981

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GJGebG 1962; keine Bedenken gegen §20 Abs2 und §28 lita; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B190/78 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1981

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1981

Geschäftszahl

B190/78

Sammlungsnummer

9015

Leitsatz

GJGebG 1962; keine Bedenken gegen §20 Abs2 und §28 lita; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes H. vom 18. Jänner 1978, AZ E 189/78, wurde auf Antrag des Finanzamtes Salzburg gemäß §38 litc Grundbuchsgesetz 1955 zur Sicherstellung einer Forderun...

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