Erkenntnis Nr. WI-2/80 im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 1980

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Tir. Gemeindewahlordnung 1973, Ungültigkeit von Stimmzetteln gemäß §46 Abs3; fehlende Angabe des Wohnortes bei einem Wahlwerber

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Auszug


Erkenntnis Nr. WI-2/80 im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 1980

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.1980

Geschäftszahl

WI-2/80

Sammlungsnummer

8988

Leitsatz

Tir. Gemeindewahlordnung 1973, Ungültigkeit von Stimmzetteln gemäß §46 Abs3; fehlende Angabe des Wohnortes bei einem Wahlwerber

Spruch

Der Wahlanfechtung wird stattgegeben.

Das Verfahren betreffend die am 23. März 1980 durchgeführte Wahl zum Gemeinderat der Marktgemeinde Mayrhofen (pol. Bezirk Schwaz) wird vom Beginn des Ermittlungsverfahrens an aufgehoben.

Begründung

Entsc...

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