Beschluss Nr. WI-37/80 im Verfassungsgerichtshof, 25. Oktober 1980

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Zusammenfassung


Nö. Gemeindewahlordnung 1974; Aufhebung einer Gemeinderatswahl; Verhältnis des §57 Abs6 dieses Gesetzes zu §68 Abs1 VerfGG 1953; nur ein die Wahl beendender Bescheid kann nach Art141 B-VG angefochten werden

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Auszug


Beschluss Nr. WI-37/80 im Verfassungsgerichtshof, 25. Oktober 1980

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1980

Geschäftszahl

WI-37/80

Sammlungsnummer

8953

Leitsatz

Nö. Gemeindewahlordnung 1974; Aufhebung einer Gemeinderatswahl; Verhältnis des §57 Abs6 dieses Gesetzes zu §68 Abs1 VerfGG...

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