Erkenntnis Nr. B145/79,B173/79 im Verfassungsgerichtshof, 25. Oktober 1980

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Zusammenfassung


Strafregistergesetz 1968; keine Bedenken gegen §2 Abs1 Z2 und §2 Abs3 im Hinblick auf Art6 MRK; keine Willkür; kein Verstoß gegen Art6 MRK

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Auszug


Erkenntnis Nr. B145/79,B173/79 im Verfassungsgerichtshof, 25. Oktober 1980

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1980

Geschäftszahl

B145/79,B173/79

Sammlungsnummer

8950

Leitsatz

Strafregistergesetz 1968; keine Bedenken gegen §2 Abs1 Z2 und §2 Abs3 im Hinblick auf Art6 MRK; keine Willkür; kein Verstoß gegen Art6 MRK

Spruch

Die Beschwerden werden abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1.a) Die Beschwerdeführer sind österreichische Staatsbürger. Sie wurden mit rechtskräftigem Urteil des Appellationsgerichtes Florenz vom 1. Dezember ...

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