Erkenntnis Nr. B301/78 im Verfassungsgerichtshof, 9. Oktober 1980

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Zusammenfassung


Stmk. Raumordnungsgesetz 1974, Entschädigungsregelung für Wertminderung infolge Flächenwidmung keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde; Zuständigkeit zur Entscheidung über Entschädigungsansprüche; keine Bedenken gegen §34 Abs5; keine gleichheitswidrige Auslegung des §34 Abs1 und 2; keine Willkür

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Auszug


Erkenntnis Nr. B301/78 im Verfassungsgerichtshof, 9. Oktober 1980

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1980

Geschäftszahl

B301/78

Sammlungsnummer

8901

Leitsatz

Stmk. Raumordnungsgesetz 1974, Entschädigungsregelung für Wertminderung infolge Flächenwidmung keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde; Zuständigkeit zur Entscheidung über Entschädigungsansprüche; keine Bedenken gegen §34 Abs5; keine gleichheitswidrige Auslegung des §34 Abs1 und 2; keine Willkür

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1.a) Für das Grundstück Nr. 315/2 in EZ 1262, KG St. war in dem in der Zeit von 4. April bis 30. Mai 1972 nach §6 des Gesetzes über die Flächennutzungspläne und die Bebauungspläne, LGBl. für Stmk. 329/1964, aufgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Graz die Widmung "Freiland mit Bauverbot" vorgesehen (Kundmachung über die Auflage am 30. März 1972, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr. 5/1972).

b) Mit dem Bescheid des Magistrates Graz (Baurechtsamt) vom 15. Dezember 1972 (berichtigt mit den Bescheiden vom 16. Jänner 1973 und vom 2. September 1975) wurde die Bewilligung zur Widmung der Grundfläche Nr. 315/2 zu zwei Bauplä...

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