Erkenntnis Nr. B341/79 im Verfassungsgerichtshof, 8. Oktober 1980
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Zusammenfassung
VStG 1950, keine Bedenken gegen §50 Abs6; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B341/79 im Verfassungsgerichtshof, 8. Oktober 1980
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum08.10.1980GeschäftszahlB341/79Sammlungsnummer8895LeitsatzVStG 1950, keine Bedenken gegen §50 Abs6; keine denkunmögliche und keine willkürliche AnwendungSpruchDie Beschwerde wird abgewiesen.Begründung...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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