Erkenntnis Nr. B260/76 im Verfassungsgerichtshof, 18. Juni 1980
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Zusammenfassung
Allgemeine Gemeindeordnung Ktn.; keine Bedenken gegen §53 Abs2; kein Entzug des gesetzlichen Richters;
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Auszug
Erkenntnis Nr. B260/76 im Verfassungsgerichtshof, 18. Juni 1980
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum18.06.1980GeschäftszahlB260/76Sammlungsnummer8837LeitsatzAllgemeine Gemeindeordnung Ktn.; keine Bedenken gegen §53 Abs2; kein Entzug des gesetzlichen Richters;Ktn. Bauordnung; keine Eigentumsverletzung durch Erteilung einer BaubewilligungSpruchDie Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I.1. Mit Eingabe vom 13. März 1975 suchten die Beteiligten J. und G. W. um Bewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses auf der ihnen gehörenden Parzelle 1000/7 KG O. an. Bei der über diesen Ant...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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