Erkenntnis Nr. B260/76 im Verfassungsgerichtshof, 18. Juni 1980

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Zusammenfassung


Allgemeine Gemeindeordnung Ktn.; keine Bedenken gegen §53 Abs2; kein Entzug des gesetzlichen Richters;

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Auszug


Erkenntnis Nr. B260/76 im Verfassungsgerichtshof, 18. Juni 1980

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1980

Geschäftszahl

B260/76

Sammlungsnummer

8837

Leitsatz

Allgemeine Gemeindeordnung Ktn.; keine Bedenken gegen §53 Abs2; kein Entzug des gesetzlichen Richters;

Ktn. Bauordnung; keine Eigentumsverletzung durch Erteilung einer Baubewilligung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1. Mit Eingabe vom 13. März 1975 suchten die Beteiligten J. und G. W. um Bewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses auf der ihnen gehörenden Parzelle 1000/7 KG O. an. Bei der über diesen Ant...

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