Erkenntnis Nr. B509/77 im Verfassungsgerichtshof, 7. Juni 1980

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Zusammenfassung


Nö. Bauordnung; keine Bedenken gegen §§20 Abs2 und 118 Abs7; keine denkunmögliche Anwendung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B509/77 im Verfassungsgerichtshof, 7. Juni 1980

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.06.1980

Geschäftszahl

B509/77

Sammlungsnummer

8820

Leitsatz

Nö. Bauordnung; keine Bedenken gegen §§20 Abs2 und 118 Abs7; keine denkunmögliche Anwendung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1. Der Bürgermeister der Marktgemeinde G. stellt...

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