Erkenntnis Nr. B509/77 im Verfassungsgerichtshof, 7. Juni 1980
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Zusammenfassung
Nö. Bauordnung; keine Bedenken gegen §§20 Abs2 und 118 Abs7; keine denkunmögliche Anwendung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B509/77 im Verfassungsgerichtshof, 7. Juni 1980
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum07.06.1980GeschäftszahlB509/77Sammlungsnummer8820LeitsatzNö. Bauordnung; keine Bedenken gegen §§20 Abs2 und 118 Abs7; keine denkunmögliche AnwendungSpruchDie Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I.1. Der Bürgermeister der Marktgemeinde G. stellt...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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