Erkenntnis Nr. B444/79 im Verfassungsgerichtshof, 6. Juni 1980

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Fernmeldegesetz; Beschlagnahme eines Radar-Warngerätes - keine denkunmögliche Gesetzesanwendung; Besichtigung eines PKW-Innenraumes - keine Hausdurchsuchung

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B444/79 im Verfassungsgerichtshof, 6. Juni 1980

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.1980

Geschäftszahl

B444/79

Sammlungsnummer

8815

Leitsatz

Fernmeldegesetz; Beschlagnahme eines Radar-Warngerätes - keine denkunmögliche Gesetzesanwendung; Besichtigung eines PKW-Innenraumes - keine Hausdurchsuchung

Spruch

1. Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

2. Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Ei...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen