Erkenntnis Nr. B267/77 im Verfassungsgerichtshof, 22. März 1980

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Wr. Abgabenordnung; Getränkesteuer für Wien; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Willkür; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B267/77 im Verfassungsgerichtshof, 22. März 1980

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1980

Geschäftszahl

B267/77

Sammlungsnummer

8804

Leitsatz

Wr. Abgabenordnung; Getränkesteuer für Wien; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Willkür; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Abgabenberufungskommission der Stadt Wien vom 1. Juni 1977 wurde den beschwerdeführenden Inhabern eines Weingutes in E./NÖ in Anwendung des §149 Abs3 der Wr. Abgabenordnung (WAO) für di...

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