Erkenntnis Nr. G5/79 im Verfassungsgerichtshof, 20. März 1980

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Zusammenfassung


Tir. Jagdgesetz 1969; die in §36 Abs2 zweiter Satz Tir. Jagdgesetz 1969 enthaltenen Worte "soweit nicht die Bezirksverwaltungsbehörde aus jagdwirtschaftlichen Gründen die Zusammenfassung mehrerer angrenzender Jagdgebiete zur gemeinsamen Abschußplanung" widersprechen nicht dem Art18 Abs1 B-VG

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Auszug


Erkenntnis Nr. G5/79 im Verfassungsgerichtshof, 20. März 1980

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.1980

Geschäftszahl

G5/79

Sammlungsnummer

8802

Leitsatz

Tir. Jagdgesetz 1969; die in §36 Abs2 zweiter Satz Tir. Jagdgesetz 1969 enthaltenen Worte "soweit nicht die Bezirksverwaltungsbehörde aus jagdwirtschaftlichen Gründen die Zusammenfassung mehrerer angrenzender Jagdgebiete zur gemeinsamen Abschußplanung" widersprechen nicht dem Art18 Abs1 B-VG

Spruch

Dem Antrag wird keine Folge gegeben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1. Beim VwGH ist zur Z 2603/77 das Verfahren über eine Beschwerde gegen einen im Instanzenzug erlassenen Bescheid der Tir. Landesregierung vom 14. Novembe...

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