Erkenntnis Nr. B102/76 im Verfassungsgerichtshof, 17. März 1980

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Zusammenfassung


Zivildienstgesetz; §2 Abs1 gewährleistet verfassungsgesetzlich das Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung; keine Verletzung dieses Rechtes;

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Auszug


Erkenntnis Nr. B102/76 im Verfassungsgerichtshof, 17. März 1980

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1980

Geschäftszahl

B102/76

Sammlungsnummer

8788

Leitsatz

Zivildienstgesetz; §2 Abs1 gewährleistet verfassungsgesetzlich das Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung;

keine Verletzung dieses Rechtes;

Menschenrechtskonvention; Art9 gewährleistet kein Recht auf Waffendienstverweigerung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1. Der Beschwerdeführer, der vom 1. Oktober 1973 bis 31. März 1974 Grundwehrdienst geleistet hatte, beantragte unter Bezugn...

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