Erkenntnis Nr. B434/76 im Verfassungsgerichtshof, 29. Februar 1980

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Zusammenfassung


UStG 1972; keine Bedenken gegen §29 Abs2; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Anwendung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B434/76 im Verfassungsgerichtshof, 29. Februar 1980

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.02.1980

Geschäftszahl

B434/76

Sammlungsnummer

8751

Leitsatz

UStG 1972; keine Bedenken gegen §29 Abs2; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Anwendung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1. Die Beschwerdeführerin hat nach eigenen Angaben im Jahre 1974 sechs Fahrmischer um 3769980 S angeschafft. Da für diese Fahrmischer infolge der hohen Abnutzung nur eine vierjährige Nutzungsdauer zum Ansatz kam, wurden die Anschaffungskosten dieser Wirtschaftsgüter im Wege der...

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