Beschluss Nr. V388/08 im Verfassungsgerichtshof, 23. Februar 2009

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Auszug


Beschluss Nr. V388/08 im Verfassungsgerichtshof, 23. Februar 2009

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2009

Geschäftszahl

V388/08

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines Erlasses zur Strafprozessreform mangels Verordnungsqualität des Erlasses; kein verpflichtender, die Rechtssphäre der betroffenen Personen gestaltender Charakter der Enunziation

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I.      1. Der Antragsteller ist in einer näher bezeichneten, im Jahr 2007 bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg anhängig gewesenen Strafsache als Anzeiger und Privatbeteiligter aufgetreten. Die diesbezügliche Anzeige wurde seitens der Staatsanwaltschaft gemäß §90 Abs1 Strafprozessordnung 19...

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