Erkenntnis Nr. B999/87 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1988

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Erkenntnis Nr. B999/87 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1988

Geschäftszahl

B999/87

Sammlungsnummer

11761

Leitsatz

Keine Verletzung des Eigentumsrechtes, des Gleichheitsrechtes, des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter - jede Behörde hat incidenter zu untersuchen, ob eine Personeng...

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