Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 21. August 2008 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schmucker als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek, Dr. T. Solé und Mag. Lendl sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Harammmer als Schriftführer in der Strafsache gegen Gert L***** wegen §§ 153 ua StGB, AZ 6 e Vr 10121/74 Hv 6/76 des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über die Beschwerde des Genannten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Beschwerdegericht vom 13. Juni 2008, AZ 20 Bs 172/08b, nach Einsichtnahme durch die Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 15Os105/08t - Oberster Gerichtshof, 21 August 2008
GerichtOGHEntscheidungsdatum21.08.2008Geschäftszahl15Os105/08t...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
