Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Übertragung von Dienstrechtsangelegenheiten der Beamten an Bundesmuseen
186. Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Übertragung von Dienstrechtsangelegenheiten der Beamten an Bundesmuseen
Gemäß § 10 Abs. 2 des Bundesmuseen-Gesetzes 2002, BGBl. I Nr. 14, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, wird verordnet:
§ 1. (1) Den für die Personalangelegenheiten zuständigen Geschäftsführungsmitgliedern der in § 1 des Bundesmuseen-Gesetzes angeführten Einrichtungen werden folgende Dienstrechtsangelegenheiten der diesen Einrichtungen zur dauernden Dienstleistung zugewiesenen Bundesbeamten übertragen:
1. | Verfügungen im Zusammenhang mit Namens-, Standes- und Wohnsitzänderungen; |
2. | Zuweisung von Arbeitsplätzen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Einrichtung; |
3. | Feststellung, ob die Befolgung eines bestimmten Dienstauftrages zu den Dienstpflichten zählt; |
4. | Entbindung von der Amtsverschwiegenheit; |
5. | Feststellung der Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung; |
6. | Erteilung und Verweigerung der Genehmigung zur außergerichtlichen Abgabe eines Sachverständigengutachtens; |
7. | Verfügungen im Zusammenhang mit Geschenkannahmen; |
8. | Verfügungen im Zusammenhang mit dem Erholungsurlaub; |
9. | Gewährung von Sonderurlauben; |
10. | Feststellungen und Verfügungen im Zusammenhang mit Karenzurlauben, die kraft Gesetzes eintreten; |
11. | Feststellungen und Verfügungen im Zusammenhang mit Pflege- und Familienhospizfreistellungen; |
12. | Feststellungen und Verfügungen im Zusammenhang mit gerechtfertigten oder ungerechtfertigten Abwesenheiten vom Dienst; |
13. | Feststellungen und Verfügungen im Zusammenhang mit Kuraufenthalten und Unterbringung in Genesungsheimen; |
14. | Feststellung des Arbeitserfolges; |
15. | Verfügungen gemäß §§ 109 und 110 BDG 1979 und Erlassung von Disziplinarverfügungen gemäß § 131 BDG 1979; |
16. | Feststellungen und Verfügungen im Zusammenhang mit Geldbezügen, Nebengebühren, Sachleistungen und Lohnpfändungen; |
17. | Feststellungen und Verfügungen im Zusammenhang mit Reisegebührenangelegenheiten; |
18. | Zulassung und Zuweisung zu Ausbildungslehrgängen an der |
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