Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Daniel M*****, infolge Revisionsrekurses des Vaters Wolfgang F*****, vertreten durch Mag. Dr. Gerhard Schartner, Rechtsanwalt in Telfs, gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 13. Dezember 2007, GZ 53 R 85/07z-U53, mit dem der Rekurs des Vaters gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Telfs vom 11. April 2007, GZ 4 P 6/07v-U41, zurückgewiesen wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 1Ob125/08a - Oberster Gerichtshof, 20 Juni 2008
GerichtOGHEntscheidungsdatum20.06.2008Geschäftszahl1Ob125/08aKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Vizeprä...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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