Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B361/08, im 16 Juni 2008

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B361/08
Angeklagte:05/08/2008

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Löschung zweier Marken wegen Nichtbenutzung; vertretbare Einschätzung über den Gebrauch einer Marke auch im Hinblick auf das Problem der Mehrfachkennzeichnung; keine Scheinanwendung einer Bestimmung des Markenschutzgesetzes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B361/08 im Verfassungsgerichtshof, im 16 Juni 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.2008

G...

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