Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Dezember 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher, Dr. Schwab, Mag. Lendl und Dr. Bachner-Foregger als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Gebert als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Dr. Karolos A***** wegen des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB, AZ 12 Hv 45/06w des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über den Antrag des Verurteilten auf Erneuerung des Strafverfahrens gemäß § 363a StPO nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 11Os139/08p - Oberster Gerichtshof, 16 Dezember 2008
GerichtOGHEntscheidungsdatum16.12.2008Geschäftszahl11Os139/08pKopfDer Oberste Gerichtshof hat am 16. Dezember 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher, Dr. Schwab, Mag. Lendl und Dr. Bachner-Foregger als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Gebert als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Dr. Karolos A***** wegen des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB, AZ 12 Hv 45/06w des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über den Antrag des Verur...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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