Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. G267/07, im 05 März 2008

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.G267/07
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung des Antrags eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf Aufhebung einer Regelung des Fremdenpolizeigesetzes 2005 betreffend die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt zur Durchsetzung einer Abschiebung wegen Verstoßes gegen das Recht auf eine wirksame Beschwerde iSd EMRK mangels Beseitigung der behaupteten Verfassungswidrigkeit durch eine Aufhebung der bekämpften Norm

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Auszug


Beschluss Nr. G267/07 im Verfassungsgerichtshof, im 05 März 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.2008

Geschäftszahl

G267/07

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung des Antrags eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf Aufhebung einer Regelung des Fremdenpolizeigesetzes 2005 betreffend die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt zur Durchsetzung einer Abschiebung wegen Verstoßes gegen das Recht auf eine wirksame Beschwerde iSd EMRK mangels Beseitigung der behaupteten Verfassungswidrigkeit durch eine Aufhebung der bekämpften Norm

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I.      1.1. Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (im Folgenden: UVS) hat aus Anlass der be...

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