Zusammenfassung
Zurückweisung des Antrags eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf Aufhebung einer Regelung des Fremdenpolizeigesetzes 2005 betreffend die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt zur Durchsetzung einer Abschiebung wegen Verstoßes gegen das Recht auf eine wirksame Beschwerde iSd EMRK mangels Beseitigung der behaupteten Verfassungswidrigkeit durch eine Aufhebung der bekämpften Norm
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Auszug
Beschluss Nr. G267/07 im Verfassungsgerichtshof, im 05 März 2008
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum05.03.2008GeschäftszahlG267/07Sammlungsnummer******LeitsatzZurückweisung des Antrags eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf Aufhebung einer Regelung des Fremdenpolizeigesetzes 2005 betreffend die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt zur Durchsetzung einer Abschiebung wegen VerstoÃes gegen das Recht auf eine wirksame Beschwerde iSd EMRK mangels Beseitigung der behaupteten Verfassungswidrigkeit durch eine Aufhebung der bekämpften NormSpruchDer Antrag wird zurückgewiesen.BegründungBegründung:I.      1.1. Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (im Folgenden: UVS) hat aus Anlass der be...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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