Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung von Fremden wegen unrechtmäßigen Aufenthalts aufgrund unzureichender Interessenabwägung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1859/07 ua im Verfassungsgerichtshof, im 05 März 2008
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum05.03.2008GeschäftszahlB1859/07 uaSammlungsnummer******LeitsatzVerletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung von Fremden wegen unrechtmäßigen Aufenthalts aufgrund unzureichender InteressenabwägungSpruchI. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.Die Bescheide werden aufgehoben.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.600,-bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.II. Das Verfahren über die...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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