Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B131/06, im 12 Juni 2007

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 18129
Urteilsspruch-Nr.B131/06
Angeklagte:30/01/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Behebung des erstinstanzlichen Bescheides betreffend grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Vermächtnisses und eines darauf begründeten Schenkungsvertrags wegen Unzuständigkeit der Grundverkehrsbehörde infolge denkmöglicher Annahme eines nichtigen Umgehungsgeschäftes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B131/06 im Verfassungsgerichtshof, im 12 Juni 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.2007

Geschäftszahl

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