Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B131/06, im 12 Juni 2007
Einspruch-Nr. Nr. 18129
Urteilsspruch-Nr.B131/06
Angeklagte:30/01/2009
Einspruch-Nr. Nr. 18129
Urteilsspruch-Nr.B131/06
Angeklagte:30/01/2009
Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Behebung des erstinstanzlichen Bescheides betreffend grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Vermächtnisses und eines darauf begründeten Schenkungsvertrags wegen Unzuständigkeit der Grundverkehrsbehörde infolge denkmöglicher Annahme eines nichtigen Umgehungsgeschäftes
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Auszug
Erkenntnis Nr. B131/06 im Verfassungsgerichtshof, im 12 Juni 2007
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum12.06.2007GeschäftszahlSiehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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