Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung eines Löschungsbegehrens hinsichtlich personenbezogener Daten in einem Kopienakt bzw Papierakt; kein Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens in Folge Unkenntlichmachung der Daten durch Schwärzung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1479/06 im Verfassungsgerichtshof, im 14 März 2007
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum14.03.2007Gesch...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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