Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1479/06, im 14 März 2007

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B1479/06
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung eines Löschungsbegehrens hinsichtlich personenbezogener Daten in einem Kopienakt bzw Papierakt; kein Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens in Folge Unkenntlichmachung der Daten durch Schwärzung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1479/06 im Verfassungsgerichtshof, im 14 März 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.2007

Gesch...

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