Auszug
Erkenntnis Nr. B18/04 im Verfassungsgerichtshof, im 27 Juni 2006
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.06.2006GeschäftszahlB18/04Sammlungsnummer******SpruchDie Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Das Land Kärnten ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rec...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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