Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B3227/05, im 07 Juni 2006

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 17836
Urteilsspruch-Nr.B3227/05
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zuspruch von Barauslagen an den als Verfahrenshelfer einschreitenden Rechtsanwalt in belegter Höhe; Abweisung des Mehrbegehrens

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Auszug


Beschluss Nr. B3227/05 im Verfassungsgerichtshof, im 07 Juni 2006

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.06.2006

Geschäftszahl

B3227/05

Sammlungsnummer

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