Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1121/03, im 17 März 2006

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 17811
Urteilsspruch-Nr.B1121/03
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Gesetzwidrigkeit eines Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Zulagen und Vorrückungsbeträge für Bedienstete in Regierungsbüros mangels ordnungsgemäßer Kundmachung und mangels gesetzlicher Grundlage

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1121/03 im Verfassungsgerichtshof, im 17 März 2006

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.2006

Geschäftszahl

B1121/03

Sammlungsnummer

17811

Leitsatz

Gesetzwidrigkeit eines Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung betreffend ...

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